1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen ATW Motorsport und dem Kunden/Besteller/ Käufer (nachfolgend Kunde genannt). Der Kunde erklärt sich bei Aufträgen, Bestellungen sowie Anfragen mit den Nachfolgenden Bedingungen einverstanden, welche für jede Geschäftsbeziehung zwischen ATW Motorsport und dem Kunden verbindlich sind. Unabhängig davon über welche Kanäle die Bestellung, Auftrag oder die Anfrage (z. B. Webshop, Verkaufsgeschäft, Werkstatt, schriftliche oder telefonische Bestellung) zustande kommt.
· Teil 1 ist auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen ATW Motorsport und dem Kunden anwendbar;
· Teil 2 der AGB betrifft den Kauf von Neu- und Occasionsfahrzeugen (inkl. Fahrzeugeintausch) und den Kauf von Kleidern, Accessoires und ähnlichem;
· Teil 3 regelt das Vertragsverhältnis zwischen ATW Motorsport und dem Kunden betreffend Reparatur- resp. Serviceleistungen von Fahrzeugen.
Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Webseite von ATW Motorsport aufgeschaltet und liegt ebenso in gedruckter Form im Verkaufsgeschäft zur Einsicht und Mitnahme auf.
1.2 Zahlung
Wenn keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, sind sämtliche gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen sofort in bar oder mit Debit-/ Kreditkarte zu bezahlen. Auf Teilzahlungen besteht keinen Anspruch. Diese können ausschliesslich mittels ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung durch ATW Motorsport gestattet werden. Das Verrechnungsrecht wird ausgeschlossen.
Sollte eine abweichende Vereinbarung durch Zahlung auf Rechnung durch ATW Motorsport gewährt sein, beträgt die netto Zahlungsfrist 14 Werktage ab Rechnungsausstellungsdatum. Danach behält sich ATW Motorsport das Recht vor, noch offene Forderungen kostenpflichtig einzufordern. Die Geltendmachung von allfälligen Gegenforderungen des Kunden gegen ATW Motorsport befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
1.3 Haftung
ATW Motorsport haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Körperschäden und unmittelbare Sachschäden. Jede weitere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; das gilt insbesondere für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn sowie Schäden, welche durch den Einsatz von Nicht-Originalteilen hervorgerufen wurden, sowie jegliches Handeln und Unterlassen von Hilfspersonen. Die Bestimmungen der einschlägigen Produkthaftpflichtnormen bleiben hiervon unberührt.
1.4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises inklusive allfälligen Verzugszinsen und Kosten hat ATW Motorsport sowohl beim Kauf wie auch bei der Reparatur das Recht, einen Eigentumsvorbehalt am Fahrzeug und dessen Zubehör wie Ersatzteile und Geräte im Eigentums-Vorbehalts-Register einzutragen.
1.5 Datenschutz
ATW Motorsport beachtet bei der Bearbeitung von Personendaten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung von ATW Motorsport ist integrierter und bindender Teil dieser AGB und kann unter www.atw-motos.ch/datenschutz eingesehen werden.
1.6 Anwendbares Recht und Gerichtstand
Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ATW Motorsport und dem Kunden gilt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhand mit Lieferungen und Leistungen von ATW Motorsport ist Wängi/TG, Schweiz.
1.7 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ATW Motorsport behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website www.atw-motos.ch zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung automatisch in Kraft. Für Verträge mit dem Lieferanten gelten immer die am Tage des Vertragsschlusses die aktuell gültigen AGB.
1.8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
2.1 Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Wohn-/ oder Geschäftssitz in der Schweiz oder Lichtenstein. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz oder in Lichtenstein. Die Angebote von ATW Motorsport stellen eine freibleibende und unverbindliche Einladung zur Bestellung seitens des Kunden dar. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und können jederzeit geändert werden. Eine Bestellung des Kunden stellt eine verbindliche Vertragsofferte dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ATW Motorsport oder durch Übergabe / Lieferung der Ware zustande. ATW Motorsport kann eine individuelle Offerte erstellen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Auch eine solche Offerte stellt lediglich eine Einladung zur Bestellung seitens des Kunden dar. Sofern keine anderslautende schriftliche Abmachung getroffen wurde, bleibt eine solche Offerte 30 Tage lang gültig. Das Angebot gilt, solange es im (Online-Shop) ersichtlich ist resp. bei ATW Motorsport lagernd ist bzw. solange der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich. Als Richtwert bezeichnete Angaben dienen lediglich dazu, dem Kunden einen ungefähren Eindruck zu vermitteln und gelten nie als zugesicherte Eigenschaften. ATW Motorsport ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.2 Bestellmöglichkeiten
Bestellungen können elektronisch über den Online-Shop per E-Mail, Post, Telefon sowie in unserem Store erfolgen. Jede Bestellung setzt die vorgängige, kostenlose Registrierung des Kunden voraus.
2.3 Online-Shop
Für die Beantragung eines Benutzerkontos für unseren Online-Shop (moto-dream.ch) ist die vorgängige Registrierung als Kunde notwendig. Der Kunde ist verpflichtet, ATW Motorsport die zur Eröffnung eines Benutzerkontos notwenigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig mitzuteilen. Der Kunde ist für sein Benutzerkonto, den Schutz seines Benutzernamens und des Passwortes selbst verantwortlich und verpflichtet sich, die entsprechenden Daten vertraulich zu behandeln und diese keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Bestellungen werden dem Kunden als Online-Kontoinhaber zugewiesen und sind verbindlich. Allfällige durch die missbräuchliche Verwendung des Benutzerkontos oder Fehlmanipulation verursachten Schäden werden dem Kunden zugerechnet. ATW Motorsport haftet nicht für den Missbrauch von Benutzernahmen und Passwort durch Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, einen allfälligen Missbrauch seines Benutzerkontos unverzüglich an ATW Motorsport zu melden.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung einem Benutzerkonto im Online-Shop von ATW Motorsport. ATW Motorsport ist berechtigt, die Zulassung eines Kunden ohne Angaben von Gründen zu verweigern oder eine einmal gewährte Zulassung (Gastbenutzer) jederzeit und ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen sofort aufzuheben. Gründe für eine solche Weigerung / Aufhebung können beispielsweise sein: Falsch oder unwahre Angaben bei der Registrierung, Missbrauch der von ATW Motorsport zur Verfügung gestellten Informationen oder Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Online-Shops, Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, Zahlungsfähigkeit oder Konkurs des Kunden.
2.4 Preis
Alle Bestandteile des endgültigen Preises werden in der Rechnung ausdrücklich genannt (z. B. Nettokaufpreis, MWST, Lieferkosten, Ablieferungspauschale etc.). Basis des vereinbarten Preises bildet der Kaufvertrag resp. die daraus resultierende Rechnung. Treten Änderungen ein und liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 3 Monate ist ATW Motorsport berechtigt und verpflichtet, den Preis im gleichen Verhältnis zu ändern wie der Katalogpreis angestiegen oder gesunken ist.
2.5 Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden im Rahmen der Registrierung als Kunde bzw. im Rahmen der Bestellung bekanntgegebenen Lieferadresse und Kontaktperson. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von ATW Motorsport ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Alle anderen Liefertermine sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. ATW Motorsport wählt die Versandart nach eigenem Ermessen und ohne Zusicherung der günstigsten und/oder schnellsten Beförderung. Verlangt der Kunde eine bestimmte Versandart, so trägt er allfällige Mehrkosten gegenüber der günstigsten möglichen Versandart. Der Kunde hat ATW Motorsport vor Vertragsabschluss mitzuteilen, wenn er eine bestimmte Versandart wünscht. Erst nach Vertragsabschluss vom Kunden mitgeteilte Wünsche betreffend Versandart können nur ausnahmsweise beachtet werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die gelieferten Produkte, auch wenn diese nicht direkt von ihm in Empfang genommen wurde. Die Lieferkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden und werden als zusätzliche Position im Warenkorb und auf der Rechnung ausgeführt. Retourkosten und die erneute Zustellung von Paketen, die wegen Nichtbeachtung der Lieferbedingungen nicht zugestellt werden können, gehen voll zu Lasten des Kunden.
2.6 Stornierung
Will ein Kunde eine Bestellung ädern oder stornieren, so hat er dies ATW Motorsport so schnell wie möglich mitzuteilen. ATW Motorsport wird dem Kunden mitteilen, ob die Änderung / Stornierung vorgenommen werden kann und welche Auswirkungen sie gegebenfalls auf die Erbringung der Leistungen, die Preise und den Liefertermin hat. Die Änderung / Stornierung von Bestellungen, welche bereits versandt oder übergeben worden sind, ist ausgeschlossen. Das gleiche zählt bei Bestellungen welche speziell für den Kunden angefertigt bzw. produziert wurden. Der Kunde wird gebeten, dafür wenn möglich das entsprechende Kontaktformular zu verwenden.
3.1 Verzug des Kunden (Käuferverzug)
Bei Verzug des Kunden (wie z. B. Nichtannahme des Fahrzeuges, Nichtübergabe des Eintauschfahrzeuges oder Nichtbezahlung des vollständigen Kaufpreises) kann ATW Motorsport den Kunden schriftlich mahnen und ihm schriftlich eine Nachfrist von 30 Kalendertagen ansetzen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist kann ATW Motorsport:
a) auf die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden beharren und von ihm entsprechenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; oder
b) auf die nachträgliche Leistung des Kunden verzichten und vom Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wobei ATW Motorsport vom Kunden nebst dem Wert der nicht erbrachten Leistung, in jedem Fall aber 15% des Kaufpreises des Fahrzeuges, als Schadenersatz verlangen kann; oder
c) vom Vertrag zurücktreten, wobei ATW Motorsport vom Kunden den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenden Schadens verlangen kann. Macht ATW Motorsport von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug dem Kunden übergeben worden ist, ist der Schadensersatz wie folgt zu berechnen: 15% des Kaufpreises für die Entwertung des Fahrzeuges infolge Inverkehrssetzung zuzüglich 1% des Preises für jeden vollendeten Monat ab Abnahme des Fahrzeuges sowie 15 Rappen pro gefahrenen Kilometer. Dem Kunden steht der Nachweis offen, der Schaden sein erheblich geringer gewesen; umgekehrt ist auch ATW Motorsport berechtigt, einen erheblich grösseren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Sollte das Fahrzeug durch den Kunden noch nicht im Strassenverkehr immatrikuliert und bei ATW Motorsport zur Abholung bereitstehen steht es ATW Motorsport frei, nach der gesetzten Nachfrist von 30 Kalendertagen, Standplatzgebühren von Fr. 15.- / Tag dem Kunden bis zur Abholung des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen. Weitere Schadensersatzforderungen bleiben unter Vorbehalt. ATW Motorsport ist dazu berechtigt, das Inkasso einer fälligen Forderung einem Dritten zu übertragen. Die Kosten dieser Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 Verzug durch ATW Motorsport (Verkäuferverzug)
Bei Verzug durch ATW Motorsport kann der Kunde die gesetzlichen Verzugsfolgen erst geltend machen, nachdem er ATW Motorsport schriftlich geahnt hat, und ihr eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen angesetzt hat und diese Nachfrist unbenützt, ohne Rückmeldung seitens ATW Motorsport abgelaufen ist. Die Geltendmachung von Schäden, welche ATW Motorsport nicht verschuldet hat (insbesondere Schäden infolge von Lieferverzögerungen durch den Hersteller bzw. Importeur resp. Lieferanten, Streiks, u. ä.), durch den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die schriftliche Nachfrist muss zwingen an folgende Adresse erfolgen: ATW Motorsport, Murgstrasse 25, CH-9545 Wängi.
ATW Motorsport trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung des Fahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Ist jedoch der Kunde mit der Annahme des Fahrzeuges in Verzug, hat ATW Motorsport ihm schriftlich eine Nachfrist angesetzt und ist diese unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr automatisch auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung des Eintauschfahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Ist ATW Motorsport mit der Annahme des Eintauschfahrzeuges in Verzug, hat der Kunde ihr schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt und ist diese unbenutzt ohne Rückmeldung seitens ATW Motorsport abgelaufen, geht die Gefahr auf ATW Motorsport über.
Die Rücknahme von mängelfreien Produkten ist grundsätzlich möglich. Solche Produkte müssen innerhalb von 14 Tagen seit Liefertermin im Neuzustand, ummontiert und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden. Für verzögerte Rücksendungen wird eine Umtriebsentschädigung von bis zu 20% des verrechneten Preises erhoben und von der Gutschrift abgezogen. In jedem Fall ausgeschlossen ist die Rücknahme von Produkten, die für den Kunden individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind, von sämtlichen Elektronikbauteilen, unabhängig davon, ob diese individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind oder nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Als Mangel in diesem Sinn gilt auch die Falschlieferung. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Leistung als genehmigt.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel zu Vorschein kommen, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht vorher erkennbar waren, so ist innerhalb von 48 Stunden nach deren Entdeckung eine schriftliche Mängelrüge an ATW Motorsport zu stellen. Andernfalls gilt das Produkt bzw. die Arbeit auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei festgestelltem Mangel hat der Kunde die Möglichkeit, das Produkt an ATW Motorsport zurückzusenden oder das Produkt in einer ATW Motorsport Filiale abzugeben und anschliessend wieder am Ort der Rückgabe abzuholen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wenn sich die Mängelrüge als Begründet herausstellt, übernimmt ATW Motorsport allfällige Rücksendekosten, welche jedoch ausführlich durch den Kunden belegt werden müssen.
7.1 Leistungen von ATW Motorsport
Der Kunde kann die Herstellergarantie gemäss den ihm übergebenen Garantiebestimmungen geltend machen. ATW Motorsport leistet eine Sachgewährleistung im Rahmen und Umfang der Herstellergarantie bei welcher ATW Motorsport die folgenden Bestimmungen geltend macht:
a) Nachbesserung
Anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen hat der Kunde gegenüber ATW Motorsport Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) gemäss den nachfolgenden Bestimmungen:
1. Dieser Anspruch erstreckt sich auf die Reparatur oder Austausch der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Fahrzeug, soweit diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht worden sind. Bei der Nachbesserung ersetzte Teile gehören ATW Motorsport.
2. Der Kunde hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung ATW Motorsport anzuzeigen oder von diesen feststellen zu lassen. Er hat ATW Motorsport das Fahrzeug auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. ATW Motorsport ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen.
3. Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.
b) Minderung oder Wandelung
Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, so ist ATW Motorsport berechtigt, wahlweise eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu erbringen. Bei Rückgängigmachen des Vertrages sind die gefahrenen Kilometer des Fahrzeuges zu entschädigen. Allfällige Rückerstattungen erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde für die ursprüngliche Transaktion verwendet hatte.
c) Ersatzlieferung
ATW Motorsport hat die Wahl, anstelle von Nachbesserung innert angemessener Frist ein vertragskonformes Fahrzeug zu liefern. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatzlieferung.
7.2 Bei Occasionsfahrzeugen
Bei Occasionen gewährt ATW Motorsport unterschiedliche Gewährleistungspflichten, diese sind jeweils im Kaufvertrag geregelt. Normale Abnutzung, dem Kunden bekannte oder bei der Besichtigung/Probefahrt erkennbare Mängel stellen keine Mängel nach Garantieleistung dar. Konkrete schriftliche Zusicherung von ATW Motorsport sind hingegen verbindlich.
7.3 Ausschluss der Gewährleistung
Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Fahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut worden ist oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. Natürlicher Verschleiss ist in jedem Falle von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt ebenfalls wenn die je nach Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden und/oder wenn diese nicht durch eine autorisierte Markenvertretung der entsprechenden Marke ausgeführt wurde. Die technischen Daten von Produkten, welche von Drittherstellern oder Lizenzgebern stammen, werden ATW Motorsport von den Herstellern dieser Produkte mitgeteilt. ATW Motorsport kann deswegen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten sowie für die Eignung eines Produktes für den vom Kunden beabsichtigten Zweck übernehmen. Es obliegt dem Kunden, diese Eignung zu prüfen.
Verwendet der Kunde ein Eintauschfahrzeug, ist ATW Motorsport verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben; der Kunde ist im Gegenzug verpflichtet, ATW Motorsport das Eintauschfahrzeug zu übergeben und den Kaufpreis zu bezahlen, wobei das übergebene Eintauschfahrzeug mit dem Betrag des Eintauschpreises an den Kaufpreis angerechnet wird. ATW Motorsport bestimmt nach Rücksprache mit dem Kunden Ort und Zeitpunkt sowie Art und Weise der Übergabe des Fahrzeuges und des Eintauschfahrzeuges sowie der Zahlung des Kaufpreises zu übergeben. Der Kunde erklärt, dass am eingetauschten Fahrzeug keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen.
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt bei ATW Motorsport, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr am Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte.) Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist ATW Motorsport berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Betriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann ATW Motorsport ohne entsprechende, vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände von ATW Motorsport bleibt.
9.1 Auftragserteilung
Der Kunde hat die zu reparierende Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Betriebes so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigungsstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert. Soweit erforderlich wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht ATW Motorsport davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat ATW Motorsport folglich nicht einzustehen.
ATW Motorsport ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen. Für Beschädigungen an der Windschutzscheibe, die auf Probefahrten auftreten könnten (wie Steinschlag), hatet ATW Motorsport nicht und werden nach Rücksprache mit dem Kunden über seine Versicherung oder zu seinen Lasten instand gestellt.
9.2 Preisangaben / Kostenvoranschlag
Auf Verlangen des Kunden vermerkt ATW Motorsport im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze (auf Wunsch zzgl. mit MwSt.), die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. ATW Motorsport ist an diesem Kostenvoranschlag 10 Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten. Soweit sich im Rahmen der Ausführung von Service resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens ATW Motorsport erforderlich sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt ATW Motorsport für diese Arbeiten vorgängig telefonisch oder schriftlich die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat dafür besorgt zu sein, dass ATW Motorsport eine Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse zur Verfügung steht auf welcher der Kunde während den üblichen Geschäftsöffnungszeiten erreichbar ist. Soweit ATW Motorsport den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von mindestens 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird ATW Motorsport diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf ATW Motorsport von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.
ATW Motorsport ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche ATW Motorsport gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.
9.3 Abrechnung
In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber ATW Motorsport zu begleichen. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten darf ATW Motorsport von der Korrektheit derselben ausgehen.
9.4 Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage.
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt bei ATW Motorsport, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr am Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte.) Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist ATW Motorsport berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Betriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann ATW Motorsport ohne entsprechende, vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände von ATW Motorsport bleibt.
9.5 Mängelrüge
Der Kunde hat das Fahrzeug, Ersatzteile und Zubehör nach der Übernahme umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde bei ATW Motorsport spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 48 Stunden nach erstmaligem Auftraten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten von ATW Motorsport als genehmigt und damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezüglich Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.
9.6 Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen
Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reparatur- bzw. Serviceleistungen verjähren 2 Jahre nach Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf de Arbeiten resp. Leistungen von ATW Motorsport zurückzuführen ist, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Die gesetzlichen Mängelrechte werden wegbedungen. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle steht dem Kunden daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum von ATW Motorsport. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin. Für Ersatzteile und Zubehör, die im Rahmen einer Reparatur verwendet werden gilt:
9.7 Haftung
Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens ATW Motorsport in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach dafür besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind. Überlässt der Kunde ATW Motorsport Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien mit der Anweisung, diese im Rahmen von Service- bzw. Reparaturarbeiten zu verwenden, so erfolgt dies ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden. Soweit das ATW Motorsport überlassende Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es ATW Motorsport zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK-Stelle zu machen.
Soweit ATW Motorsport das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Verlangen des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seinem Auftrag vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern ( so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrösserung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit grösserem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, den Gewährleistungsanspruch beeinträchtigen resp. zu dessen Verlust führen können. Ebenso kann ein Tuning die Qualität des Fahrzeuges beinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und insbesondere am Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden und Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführen sind, vollständig ausgeschlossen. Im Weiteren gelten die allgemeinen Haftungsbedingungen in Teil 1.
Stand AGB ATW Motorsport: 02. 11. 2024